Legalisierung von Cannabis: Positionspapier von BG BAU und DGUV

Cannabis-Pflanzen

Cannabis- und Alkoholkonsum sollten gleichbehandelt werden, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier der BG BAU mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ebenso wie Alkohol gefährdet Cannabis die Sicherheit und Gesundheit der konsumierenden Person sowie der im Umfeld arbeitenden Beschäftigten, so die Argumentation der BG BAU. Deshalb gilt in diesem Zusammenhang die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1). Hiernach dürfen sich Versicherte durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

Wer am Bau auf einem Gerüst, auf dem Dach oder an Maschinen arbeitet, ist darauf angewiesen, dass er Risiken und Gefahren richtig wahrnimmt und einschätzt. Da Cannabis, wie die meisten anderen Drogen, vor allem die psychische Leistungsfähigkeit und damit die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit einschränkt und das Gleichgewichtsvermögen beeinträchtigt, stellen der Konsum und seine Nachwirkungen am Arbeitsplatz einen erheblichen Risikofaktor für den Arbeits- und Gesundheitsschutz dar.

Zwar gibt es bei Alkohol kein allgemeines, gesetzlich geregeltes Verbot am Arbeitsplatz oder in der Mittagspause – was sinngemäß nach der Legalisierung auch für Cannabis gilt. Arbeitgeber haben bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen aber eine Fürsorgepflicht und müssen den Arbeitsschutz ihrer Beschäftigten sicherstellen. Kommen sie dieser nicht nach, können im Falle eines Arbeitsunfalls Regress- und Haftungsansprüche entstehen.

Um den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und die personellen und finanziellen Risiken für den Betrieb zu minimieren, kann die Unternehmensleitung verbindliche Regelungen für den Konsum von Alkohol und Cannabis treffen und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Über die Gefahren durch den Konsum von Alkohol und Cannabis und über die betrieblichen Regelungen hierzu sollten alle Beschäftigten im Rahmen der regelmäßigen Unterweisungen und auch anlassbezogen informiert und unterwiesen werden.

Das Positionspapier von BG BAU und DGUV finden Sie hier.

 

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