Mit dem Inkrafttreten der Gerüstbauer-Ausbildungsverordnung gibt es seit 1991 in der Bauwirtschaft einen neuen Ausbildungsberuf. Seit dem 1. August 1991 konnten Jugendliche erstmals zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin ausgebildet werden. Nachdem der Gerüstbau 1998 letztendlich Vollhandwerk geworden ist, wurde im Jahre 2000 die Ausbildungsverordnung vollständig modernisiert und auf den handwerklichen Standard von drei Jahren Ausbildungszeit angepasst.
Ausbildungszeit: 3 Jahre
... davon Berufsschulunterricht: 39 Wochen
... davon Ausbildung im Betrieb: 77 Wochen
... davon überbetriebliche Ausbildungszeit: 25 Wochen
Die überbetrieblichen Ausbildungszentren befinden sich in Bernau, Dortmund und Weiterstadt.
Die Berufsschulen befinden sich in Berlin, Dortmund und Groß- Gerau.
Sowohl die überbetriebliche Ausbildung als auch die theoretische Ausbildung in den Berufsschulen erfolgt Blockweise an einer der drei Ausbildungsstätten bzw. Berufsschulen, wobei die Azubis im Internat oder im Hotel untergebracht werden.
Einsatzbereiche: Wohn-, Bürogebäude, Kirchen, Brücken, Industrieanlagen, Verkehrs- und Versammlungsflächen
Aufgabengebiet:
Interaktive Berufsbilddarstellung unter www.beroobi.de/berufe/geruestbauer
Arbeitsamt-Info-Center
Flyer "Berufsbild Gerüstbauer / Gerüstbauerin" zum Downloaden
Bundesinnung
für das Gerüstbauer-Handwerk
Bundesverband Gerüstbau
Laura Wegewitz
Telefon: 0221 8 70 60 - 0
l.wegewitz@geruestbauhandwerk.de
Sozialkasse für das Gerüstbaugewerbe
Mainzer Str. 98 - 102
65189 Wiesbaden
Telefon 06 11 / 7 33 90