14.11.1978 Schaffung der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Gerüstbau-Kolonnenführer“

Das Bestehen der Meisterprüfung ist seit Inkrafttreten der Meisterprüfungsverordnung am 14.12.2000 grundsätzlich Voraussetzung zur Ausübung des Gerüstbauer- Handwerks.
