Bildungsimpulse – für Entwicklung und Beschäftigung

 

Verbandsinterne Schulungen und anerkannte Abschlüsse schaffen nicht nur Wachstumspotenziale für den Gerüstbau und schließen klassische Lücken auf dem Arbeitsmarkt, sondern stärken den qualifizierten Mittelbau.

Qualifizierter Mittelbau – durch aktive berufliche Fortbildung

14.11.1978 Schaffung der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten  Gerüstbau-Kolonnenführer“

 

Gerüstbauermeister – Spitze beruflicher Qualifikation und Sprungbrett zur Selbstständigkeit

Das Bestehen der Meisterprüfung ist seit Inkrafttreten der Meisterprüfungsverordnung am 14.12.2000 grundsätzlich Voraussetzung zur Ausübung des Gerüstbauer- Handwerks.

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