Zusatztermin! Online-Kurs OK 6 "Gerüstmaterial in der Finanzbuchhaltung sowie in der KLR"

Ziel:
Das Thema Gerüstmaterial wird aus zwei Perspektiven aufgearbeitet. Zum einen wird vermittelt, welche Regelungen für das Wirtschaftsgut Gerüst in der Finanzbuchhaltung gelten. Hierbei geht es um Fragen wie zum Beispiel: Muss Gerüstmaterial aktiviert werden oder können die Einzelteile als geringwertige Wirtschaftsgüter direkt als Aufwand verbucht werden? Muss eine Inventur gemacht werden? Wie ist Schwund zu verbuchen? Wie lange ist die Nutzungsdauer von Gerüstmaterial? Welche amtliche Abschreibungstabelle ist einschlägig? Was kann passieren, wenn Gerüstmaterial mit einer sehr kurzen Nutzungsdauer abgeschrieben wird?
Der zweite Themenschwerpunkt beschäftigt sich mit der Kalkulation von Gerüstmaterialkosten. Losgelöst von der durch Vorschriften bestimmten Finanzbuchhaltung werden die „echten“ Herstellkosten der Gerüstvorhaltung kalkuliert, über Deckungsbeiträge in den Mietpreisen gesprochen und aufgezeigt, wie eine Urkalkulation von Mietpositionen aussehen kann.   
 
Zielgruppe:
Unternehmer, Betriebsleiter, Bauleiter, kaufmännische Leiter
 
Referent:
Guido Uerschels, Dipl.-Betriebswirt, Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk