Die BUNDESINNUNG für das GERÜSTBAUer-Handwerk und der BUNDESVERBAND GERÜSTBAU sind die gemeinsame Fachorganisation des Gerüstbauer-Handwerks. Sie hat sich in über 50 Jahren Verbandsgeschichte entwickelt.
Unsere satzungsgemäße Aufgabe ist die Förderung der Mitglieder in technischen, wirtschaftlichen und sozialpolitischen Belangen. Mitglieder sind Gerüstbauunternehmen, Gerüstmaterialhersteller und andere Dienstleister im Gerüstbauer-Handwerk sowie Fördermitglieder.
Unsere Mitglieder decken ca. 50% der von Gerüstbaubetrieben erbrachten Gerüstleistungen ab.
Was haben wir erreicht?
Die Meilensteine im Gerüstbauer-Handwerk
1988 | Aufnahme der Gerüstbauer-DIN 18451 in Teil C der VOB als vollwertige ATV |
1991 | Ausbildungsberuf als erstes handwerksähnliches Gewerbe |
1998 | Aufstieg zum Meisterberuf (Vollhandwerk) |
2000 | Genehmigung der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk, Inkrafttreten einer nunmehr 3-jährigen Ausbildungsordnung auf Grundlage der HwO und der Meisterprüfungsverordnung |
2004 | Auch nach Novellierung der HwO bleibt der Gerüstbau Vollhandwerk |
- Selbsthilfeorganisation (Hilfe bei allen betrieblichen Alltagsproblemen)
- Arbeitgebervertretung des Gerüstbaus (Regelung von Arbeitsbedingungen ...)
- Standesorganisation (... um die berechtigten Belange des Gerüstbaus in unserer Gesellschaft zu wahren)