Ab 1. September 2014 Mindestlohn allgemeinverbindlich!

Mit Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesanzeiger am Freitag, 29. August 2014, tritt der Mindestlohn im Gerüstbauhandwerk zum 1. September 2014 allgemeinverbindlich in Kraft.

Ab dem 1. September 2014 gilt damit ein Mindestlohn in Höhe von 10,25 €,

ab dem 1. Mai 2015 beträgt der Mindestlohn 10,50 €.

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Jetzt Mitglied werden