Achtung Betrugsmasche: Daten- und Kundenklau durch geklonte Webseiten

Die Betrugsmasche selbst ist nicht neu, tauchte aber in letzter Zeit in neuem Kontext auf: Webseiten bzw. ganze Internetseiten von Behörden und Unternehmen werden dupliziert, um Internetnutzer gezielt auf die geklonten Seiten zu lotsen. Oftmals unterscheiden sich die Namen der Webseiten nur durch kleine Änderungen der Endungen oder durch Sonderzeichen, so dass es den Nutzern nur selten auffällt. So hatten z.B. Betrüger eine hundertprozentige Kopie der Webseite des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums zu Corona-Soforthilfen erstellt, um Daten von Unternehmen abzugreifen und Coronazahlungen auf eigene Konten umzuleiten.

Daneben gibt es Fälle, bei denen Betrüger Internetseiten von Handwerksbetrieben dupliziert und auf diesen geklonten Seiten dann jeweils ihre eigenen Telefonnummern und Kontaktdaten hinterlegt haben. Gegenüber den Kunden, die über die geklonten Seiten Kontakt mit dem vermeintlich rechtmäßigen Webseiteninhaber und -urheber für eine Auftragserteilung aufgenommen hatten, gaben sich die Betrüger als autorisierte Subunternehmer oder als Mitarbeiter aus und führten die Aufträge meist zu überhöhten Preisen und nur gegen Bar- oder EC-Zahlung vor Ort sowie teilweise auch nicht fachgerecht aus.

Die betroffenen Unternehmen erfuhren dabei meist nur rein zufällig durch ihre Kunden von dieser Betrugsmasche, als diese sich über die Arbeiten oder die Höhe der Rechnung sowie  der eingeforderten Barzahlung beschwerten, aber eine eigene Auftragserledigung nicht stattgefunden hatte.

Was lässt sich dagegen unternehmen?

Rein vorbeugend lässt sich gegen das Klonen von Internetseiten leider nichts tun.

Zur Feststellung, ob man bereits Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden ist, lohnt es sich jedoch für jeden Webseitenbetreiber, regelmäßig eine Recherche über die üblichen Suchmaschinen durchzuführen. Hinweise auf eine Klonseite können sich dabei auch durch den Einsatz von Statistikprogrammen zur Auswertung von Klicks, wie z.B. über Google Analytics ergeben. Sinken die Klicks plötzlich auf ein zuvor ungewohntes Maß, kann ein Webseitenklon der Grund sein.

Stellt man fest, dass die eigene Webseite geklont wurde, sollten Betroffene dies auf jeden Fall für spätere Beweiszwecke zunächst durch einen Ausdruck der entsprechenden Klonseite dokumentieren.

Unabhängig davon, ob Betroffene Strafanzeige wegen des Webseitenklonens erstatten wollen, sollten sie sich auf jeden Fall mit dem Betreiber der geklonten Webseite in Verbindung setzen und diesen unter Fristsetzung und nachweisbar zur Unterlassung und Entfernung der unberechtigt kopierten Inhalte auffordern. Reagiert dieser nicht, sollte nicht gezögert werden, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Darüber hinaus kann versucht werden, den Host der Klon-Webseite (z.B. über United-Domains) ausfindig zu machen und diesen um Sperrung der Webseite zu bitten sowie an Google eine Urheberverletzung zu melden, damit die Seite nicht mehr in den Suchergebnissen erscheint.

 

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