Änderungen im Führerscheinrecht

Das Führerscheinrecht ist mit Wirkung zum 28. Dezember 2016 sehr kurzfristig geändert worden. Einige Regelungen haben dabei besondere Relevant für Fahrer im Handwerk.  Dies betrifft vor allem die Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E sowie die Erlaubnis zur Lenkung von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind. Ausführliche Informationen zu den Änderungen und den Auswirkungen auf das Handwerk finden Mitglieder im Rundschreiben „Änderungen im Führerscheinrecht“, das im geschützten Downloadbereich abgerufen werden kann.

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