Arbeitsrechtliche Fragen bei Naturkatastrophen

© Fotobox, pixelio.de

Sturzflutartige Regenfälle, die Flüsse über die Ufer treten und Staudämme überlaufen lassen, und damit ganze Landstriche verwüsten, bedeuten für alle Betroffenen – und damit auch für die Betriebe und ihre Beschäftigten – eine besondere Situation mit zum Teil existenziellen Folgen. Im Fall solcher Naturkatastrophen stellen sich immer wieder Fragen im Zusammenhang mit Freistellungs- und Vergütungsansprüchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch die Beantragung von Kurzarbeit zur Reduzierung der Personalkosten spielt dabei eine Rolle.

Die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte, die für den Arbeitgeber angesichts des aktuellen Extremwetterereignisses relevant sind, hat der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH), dem wir angeschlossen sind, in einem Merkblatt zusammengestellt.  Dieses können Sie hier abrufen:

Merkblatt

 

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Jetzt Mitglied werden