Arbeitsrechtliche Fragen bei Naturkatastrophen
Sturzflutartige Regenfälle, die Flüsse über die Ufer treten und Staudämme überlaufen lassen, und damit ganze Landstriche verwüsten, bedeuten für alle Betroffenen – und damit auch für die Betriebe und ihre Beschäftigten – eine besondere Situation mit zum Teil existenziellen Folgen. Im Fall solcher Naturkatastrophen stellen sich immer wieder Fragen im Zusammenhang mit Freistellungs- und Vergütungsansprüchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch die Beantragung von Kurzarbeit zur Reduzierung der Personalkosten spielt dabei eine Rolle.
Die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte, die für den Arbeitgeber angesichts des aktuellen Extremwetterereignisses relevant sind, hat der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH), dem wir angeschlossen sind, in einem Merkblatt zusammengestellt. Dieses können Sie hier abrufen: