Befristete Umsatzsteuersenkung
Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz gebilligt, das zahlreiche steuerliche Maßnahmen, wie die Umsatzsteuersenkung ab dem 1. Juli 2020, enthält, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern.
Diese vorübergehende Absenkung der Umsatzsteuer bedeutet für viele Betriebe, besonders im Tagesgeschäft mit anderen Unternehmern, vor allem einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Mit dem Merkblatt „Befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes 2020“ möchten Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und Bundesverband Gerüstbau e.V. ihren Mitgliedsbetrieben eine Orientierung geben, wie die generellen Auswirkungen der temporären Umsatzsteuersenkung auf das Gerüstbauer-Handwerk einzuschätzen sind.
Das Merkblatt ist im geschützten Mitgliederbereich der Homepage unter folgendem Link hinterlegt: