BG BAU fördert Lkw-Abbiegeassistenzsysteme
Im Rahmen des Förderprogramms „Arbeitsschutzprämie“ fördert die BG BAU, neben Maßnahmen zur Absturzsicherung auch den nachtäglichen Einbau von sogenannten Abbiegeassistenzsystemen in einen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 3,5 t, der als Baustellenfahrzeug eingesetzt wird.
Abbiegeassistenzsysteme sind sicherheitswirksame technische Einrichtungen in Kraftfahrzeugen, die andere Verkehrsteilnehmer als Fußgänger oder Radfahrer im direkten Umfeld am Fahrzeug erkennen und den Fahrzeugführer akustisch, optisch, taktil oder in sonstiger Weise warnen, um bei Bedarf eine Notfallbremsung einzuleiten. Unter folgendem Link ist eine abschließende Auflistung aller förderfähigen Abbiegeassistenzsysteme zu finden:
Die Arbeitsschutzprämie betrifft die Nachrüstung von Baustellenfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Pro Maßnahme werden 50 Prozent der Anschaffungskosten gezahlt, maximal 500 Euro.
Gefördert werden umgesetzte Maßnahmen, die noch nicht von der BG BAU bezuschusst oder vom Bundesamt für Güterkraftverkehr gefördert worden sind, wenn die jeweiligen Bedingungen eingehalten wurden. Maßnahmen werden nur in dem Jahr gefördert, in dem sie auch durchgeführt oder gekauft und beantragt wurden. Maßgebend ist das Rechnungsdatum des laufenden Kalender- und Förderjahres. Leasinggeräte können ebenfalls gefördert werden. Für Leasinggeräte kann im Jahr des Abschlusses des Leasingvertrags einmalig ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Die max. Fördersumme pro Leasinggerät entspricht den Vorgaben für Kaufgeräte.
Es handelt sich um eine freiwillige Förderung. Alle weiteren Förderbedingungen (kein Beitragsrückstand…) können dem Katalog Arbeitsschutzprämie entnommen werden, den Sie unter folgendem Link aufrufen können: