Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Gerüstbauer-Handwerk geschlossen

Als Handwerk mit hohen fach- und sicherheitstechnischen Anforderungen ist das Gerüstbauer-Handwerk auf faire Wettbewerbsbedingungen am Markt angewiesen. Denn die Gerüstbaubetriebe, die durch einen hohen Qualitätsanspruch für sichere Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft sorgen, unterliegen dem Wettbewerbsdruck durch die Betriebe, die sich mit Hilfe von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch Preis- und Lohndumping Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Mit dem Branchenmindestlohn haben die Arbeitgeberverbände Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und Bundesverband Gerüstbau e.V. zusammen mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt bereits 2013 eine wichtige Grundlage für einen fairen Wettbewerb geschaffen.

„Der Branchenmindestlohn war ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung fairer Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmen. Mit dem heute geschlossenen Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verstärken wir unsere Bemühungen für faire Wettbewerbsbedingungen am Markt weiter“, erklärt Marcus Nachbauer, Bundesinnungsmeister und Präsident der Arbeitgeberverbände.

Ziel ist die effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie die Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn. Denn nur bei einer konsequenten Bekämpfung und Eindämmung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung haben ordentlich arbeitende Betriebe, die sich an Recht und Gesetz halten, keine Wettbewerbsnachteile auf dem Markt. Um dies zu erreichen, werden die Bündnispartner zukünftig sowohl auf Bundes- als auch auf regionaler Ebene noch enger zusammenarbeiten.

Aber auch bei den Kunden, die Gerüstbauleistungen in Anspruch nehmen, muss das Bewusstsein gestärkt werden, dass Arbeitssicherheit am Bau nur mit einem gewissen Qualitätsanspruch gewährleistet werden kann: „Mit unserem klaren Bekenntnis zum Bündnis gegen Schwarzarbeit möchten wir einen weiteren wichtigen Impuls setzen und deutlich machen, dass nur durch Anerkennung der Qualität der durch das Gerüstbauer-Handwerk geschaffenen sicheren Arbeitsplätze nachhaltig illegale Beschäftigung und Preisdumping in Verbindung mit Lohndumping am Markt zurückgedrängt werden können“, erklärt Marcus Nachbauer.

Bundesverband Gerüstbau e.V. und Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk vertreten als Arbeitgeberverbände die Interessen der Gerüstbauunternehmen. Sie setzen sich ein für ein hohes Qualitätsniveau im Rahmen der handwerklichen Gerüstbauerausbildung ebenso wie für die eigenständigen tariflichen Rahmenbedingungen, zu denen der im Jahre 2013 eingeführte Mindestlohn ebenso zählt wie die seit vielen Jahren erfolgreiche Tarifpartnerschaft im Bereich der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes mit Ausbildungsförderung, Schlechtwetterregelung und einem eigenständigen Urlaubskassenverfahren.


Bildquelle:  Jörg  Rüger / BMF

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