Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf zum Gewährleistungs- und Bauvertragsrecht

In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Reform des Mängelgewährleistungsrechts und zur Einführung bauvertragsrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Ein großes Thema bei der Reform des Mängelgewährleistungsrechts ist die Behandlung von Ein- und Ausbaukosten einer mangelhaften Sache. Dies ist auch Gegenstand des Koalitionsvertrages.

Viele Änderungen der bauvertraglichen Regelungen würden nach dem jetzigen Entwurf eher zu weiteren Belastungen der Bauunternehmer führen. Auch das eigentliche Ziel des Gesetzesentwurfes, Bauverfahren zu beschleunigen, wird aus Sicht des Handwerks nicht erreicht.

Nach weiterem Fortschritt des parlamentarischen Verfahrens werden wir Sie über die dann abschließend feststehenden Änderungen ausführlich informieren.

Wir setzen uns als Innung und Verband weiter für die Belange der Gerüstbauer-Branche ein und werden an dieser Stelle über Neuigkeiten berichten.

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