Dubiose Anschreiben von "Transparenzregisterdeutschland.de" im Umlauf

Bei zahlreichen Gerüstbauunternehmen sind Mails von der "Organisation Transparenzregister e.V., Breitscheidstraße 66, 08525 Plauen" eingegangen, mit dem Betreff "Zahlungsaufforderung - Verstoß gegen das Geldwäschegesetz". Es handelt sich hierbei nicht um die offizielle vom Bundesanzeiger Verlag GmbH betriebene Homepage für die Registrierung im Transparenzregister, die der Gesetzgeber im Zuge des Geldwäschegesetzes (GWG) eingerichtet hat.

Die Unternehmen werden in den Mails aufgefordert, sich binnen zehn Tagen beim "Transparenzregister" zu registrieren. Der dafür angegebene Link "www. TransparenzregisterDEUTSCHLAND.de" führt jedoch nicht zum echten Transparenzregister. Abfragen und Meldungen im echten Transparenzregister können Sie unter https://www.transparenzregister.de/ durchführen.

Zum Hintergrund

Bereits im Juni 2017 wurde in Deutschland das elektronische Transparenzregister durch eine Änderung im Geldwäschegesetz eingeführt - wie bereits im Info 01/2018 berichtet. Bei juristischen Personen z. B. GmbH oder AG und eingetragenen Personengesellschaften z. B. OHG oder KG müssen die wirtschaftlich berechtigten Personen an das Transparenzregister gemeldet werden. Ziel ist es, die Gesellschafter (= natürliche Personen), die eigentlich hinter einer Vereinigung oder einer Gesellschaft stecken, ermitteln zu können.

Neben den seit 2017 bestehenden Bußgeldern sieht das Ende 2019 überarbeitete Geldwäschegesetz vor, dass ab Januar 2020 bestandskräftige Bußgeldentscheidungen im Internet veröffentlicht werden müssen.

Einzelunternehmen, der eingetragene Kaufmann (e.K.) oder Unternehmen in der Rechtsform Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) müssen nicht in das Transparenzregister eingetragen werden. Bei allen anderen Rechtsformen ist eine Überprüfung der Eintragungspflicht sinnvoll.

Weiterführende Informationen finden Sie im geschützten Bereich der Innungshomepage (siehe Downloads und hier "Betriebswirtschaft - Informationen").
Quelle: Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)

 

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