Einladung zur Gesellenwahlversammlung am 6. November 2020

Symbolbild Gerüst und Innung

Nach der Handwerksordnung und unserer Satzung gehört es zu den Aufgaben einer Bundesinnung, einen Gesellenausschuss zu bilden sowie die Gesellenmitglieder der ständigen Ausschüsse der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk zu wählen. In den vergangenen Jahren verliefen diese Wahlen aufgrund des geringen Rücklaufes regelmäßig ergebnislos.

Angesichts des großen Mangels an Fachkräften im Gerüstbau besteht jedoch die Notwendigkeit, die Attraktivität des Berufes Gerüstbau für die vorhandenen und die potentiellen Fachkräfte hervorzuheben und zu fördern. Auch im Hinblick hierauf möchten wir Sie bitten, die unter folgendem Link abrufbare Einladung in Ihrem Betrieb unter Ihren Gesellen/Gesellinnen bekannt zu machen, insbesondere durch einen Aushang am „Schwarzen Brett“:

Einladung

Folgende Inhalte stehen auf der Tagesordnung:

  • Bildung eines Gesellenausschusses, §§ 40 ff. der Satzung der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk
  • Wahl der Gesellenmitglieder zum Ausschuss zur Förderung der Berufsbildung,
    §§ 32 ff. der Satzung der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk
  • Wahl der Gesellenmitglieder zum Ausschuss zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden, §§ 32, 35 ff. der Satzung der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk

Die Wahl zum Gesellenausschuss und der Gesellenmitglieder zu den ständigen Ausschüssen der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk findet unter Einhaltung der derzeitigen Schutz- und Hygienevorschriften statt am

6. November 2020 um 15:00 Uhr

im Bürger- und Vereinszentrum Köln-Rath/Heumar, Kurt-Henn-Platz 1 (früher Rösrather Straße 603) in 51107 Köln.

Wir weisen darauf hin, dass die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk einen durch die Gesellenversammlung eventuell entstehenden Lohnausfall nicht ersetzt. Sie haben Ihren Gesellen auf deren Verlangen eine Bescheinigung darüber auszustellen, seit wann diese in Ihrem Betrieb beschäftigt sind. Falls aus Ihrem Betrieb Gesellen/Gesellinnen an der Gesellenwahlversammlung teilnehmen werden, bitten wir Sie, uns dies bis zum 19. Oktober 2020 mit folgendem Formular:

Rückmeldung

Für Rückfragen zur Gesellenwahlversammlung steht Ihnen
Frau Wegewitz (0221 / 870 60 0) jederzeit zur Verfügung.

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

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  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
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  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
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