Erfolgreicher Abschluss der Tarifverhandlungen im Gerüstbauer-Handwerk

Die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk fanden am 1. Juni 2021 zum zweiten Mal in dieser Verhandlungsrunde zusammen, um über Mindestlohn, Lohn und Ausbildungsvergütung zu sprechen. Trotz grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen über die Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie auf die Branche des Gerüstbauer-Handwerks, konnte durch ein Entgegenkommen beider Seiten ein Abschluss erzielt werden.

Entsprechend der Forderung der Vertreter der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und des Bundesverbandes Gerüstbau wurden alle Tarifverträge für 24 Monate abgeschlossen. „Mit der langen Laufzeit schaffen wir Planungssicherheit für die Betriebe“, so Marcus Nachbauer, Verhandlungsführer der Tarifkommission auf Arbeitgeberseite. „Gleichzeitig sehen wir die Lohnsteigerung auch als deutliches Signal der Wertschätzung an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie in den Arbeitsmarkt der Fachkräfte.“

Der Lohntarifvertrag sieht ab dem 1. Oktober 2021 eine Steigerung des Ecklohnes im Gerüstbauer-Handwerk um 2,5 Prozent vor. In einer zweiten Stufe steigt der Ecklohn um weitere 2,5 Prozent ab dem 1. Oktober 2022.
Die Ausbildungsvergütung steigt zum 1. Oktober 2021 und zum 1. Oktober 2022 jeweils um 50 Euro im ersten, 60 Euro im zweiten und 70 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Damit liegt die Ausbildungsvergütung im Gerüstbauer-Handwerk an der Spitze der Ausbildungsvergütungen im Handwerk. Beide Tarifverträge sind frühestens zum 30. September 2023 kündbar.

Der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt ab dem 1. Oktober 2021 auf zunächst 12,55 Euro und zum 1. Oktober 2022 auf 12,85 Euro. Der Tarifvertrag „Mindestlohn“ endet zum 30. September 2023.

Die Altersvorsorge für die gewerblichen Arbeitnehmer konnte durch interne Umstrukturierung gesichert werden, sodass zumindest vorübergehend die von der Aufsichtsbehörde BaFin (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistung) geforderten Beitragserhöhungen vermieden werden können. Bei der Altersvorsorge der Angestellten steigt ab dem 1. Januar 2022 der Umlagebetrag für die Betriebe von bisher 11 Euro auf zukünftig 20 Euro.

 

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