Erhöhung der Kfz-Steuer für emissionsstarke Neufahrzeuge zum 1. Januar 2021

Das letzte Mal wurde die Kfz-Steuer vor drei Jahren erhöht, auf Grundlage eines geänderten Abgastestverfahrens. Diesmal ist die Umsetzung des Klimapakets der Bundesregierung der Anlass für die Steuererhöhung.

Gebilligt wurde eine entsprechende Kfz-Steuerreform bereits im Herbst 2020. Ab dem kommenden Jahr soll der CO2-Ausstoß die hauptsächliche Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer für Neuwagen sein. Bereits zugelassene Autos bleiben von den Änderungen ausgenommen.

Die verschärfte Klimakomponente greift erstmals ab einem Kohlendioxid-Ausstoß von 96 Gramm je Kilometer. Ab 116 Gramm pro Kilometer soll die Kfz-Steuer stufenweise angehoben werden.

Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert sich im Zuge dessen bis zum 31. Dezember 2025, eine erneute Verlängerung bis Ende 2030 ist möglich.

 

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