Erste Runde der Tarifverhandlungen im Gerüstbauer-Handwerk ergebnislos vertagt

Während der TV Mindestlohn zum 31. Juli 2020 ausläuft, wurden die Tarifverträge zu Lohn und Ausbildungsvergütung durch die Gewerkschaft einseitig zum 31. Juli 2020 gekündigt.

In der nun stattgefundenen ersten Verhandlungsrunde forderte die Gewerkschaft:

  • Erhöhung der Entgelte um 180 € monatlich für alle Beschäftigten, unabhängig von der Eingruppierung bei einer Laufzeit von 12 Monaten
  • Bezahlte Wegezeit: die An- und Abreise von der Baustelle sollen bezahlt werden
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 100 € monatlich je Ausbildungsjahr
  • Bezahlte Freistellung der Auszubildenden zwischen Weihnachten und Neujahr

Diese Forderungen hatte die entsprechende Bundesfachgruppe der IG BAU bereits Ende Januar 2020 festgelegt und nun erstmals gegenüber den Arbeitgebern geäußert.

Die Tarifkommission von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau machte deutlich, dass diese Forderungen vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise in keiner Weise tragbar sind.

Zwar sind die Gerüstbau-Betriebe im Vergleich zu vielen anderen Gewerken froh, zumindest weiter arbeiten zu können – doch ist die Krise auch im Gerüstbauer-Handwerk schon deutlich spürbar:

So gibt es im Industriebereich starke Einbrüche durch Stornierungen oder Verschiebungen aufgrund von zeitweisen Betriebsschließungen. Kommunen halten sich zurück im Hinblick auf bestehende Haushaltssperren sowie die sich abzeichnenden, coronabedingten Einbußen bei der Gewerbesteuer, und große Auftraggeber, wie die Deutsche Bahn, stehen bei den geplanten Brückensanierungen vorerst auf der Bremse. Auch die Hygieneschutzmaßnahmen erschweren das Arbeiten, führen zu Produktivitätseinbußen und belasten die Abarbeitung der noch vor Corona vergebenen Aufträge. Insgesamt ist die Anfrage für zukünftige Aufträge bereits jetzt rückläufig.

Zu alldem kommt die Unsicherheit der aktuellen Lage. Momentan ist nicht auszuschließen, dass es eine zweite Welle geben wird mit möglichen weiteren Shut-down-Maßnahmen der Regierung. Vollkommen unklar ist daher, wie es in der zweiten Jahreshälfte und im neuen Jahr weitergeht und ob das Konjunkturpaket die beabsichtigte Wirkung entfaltet.

„Auch wenn einige Betriebe aktuell noch gut zu tun haben, ist es der Branche vor diesem unsicheren Hintergrund nicht zuzumuten, sie jetzt mit einem hohen Lohnabschluss zu belasten“, so Marcus Nachbauer, Verhandlungsführer der Tarifkommission auf Arbeitgeberseite. „Dennoch sind wir gesprächsbereit und haben der Gewerkschaft ein aus für uns verkraftbares Angebot zu Lohn und Ausbildungsvergütung gemacht.“ Für die Fortsetzung des Mindestlohntarifvertrages ab dem 1. August 2020 haben die Arbeitgebervertreter ein Angebot über eine Erhöhung in zwei Stufen unterbreitet.

Eine wesentliche Forderung der Gewerkschaft war die Wegezeitvergütung. Die Gewerkschaft erläuterte diese erstmalig. Die Arbeitgeberseite wird sich bis zum nächsten Termin Gedanken machen, ob hier vor dem Hintergrund eines bereits ausgefeilten tariflichen Regelwerkes im Gerüstbauer-Handwerk weiterer Bedarf besteht, sich in einer Arbeitsgruppe dazu auszutauschen. Die Tarifverhandlungen wurden daher auf den 17. August vertagt.

 

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