Gesetzlicher Mindestlohn ab 1. Januar 2020
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 von derzeit 9,19 € auf 9,35 €.
Die entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett am 31. Oktober 2018 beschlossen und sich damit der Entscheidung der Mindestlohnkommission angeschlossen.
Zu unterscheiden ist der gesetzliche Mindestlohn vom gewerkspezifischen tariflichen Mindestlohn, der nur für gewerbliche Arbeitnehmer des Gerüstbauer-Handwerks gilt. Dieser gilt bis zum 31. Mai 2020 in Höhe von 11,88 €.
Zu Beginn des kommenden Jahres werden die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk zusammenfinden, um über die weitere Entwicklung des Mindestlohnes zu verhandeln.