GoBD-konforme Buchführung richtig angehen und umsetzen
Hinter der Abkürzung GoBD verbergen sich die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kürzer auch „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Dokumentation“. Diese Grundsätze spezifizieren die Regeln im Rahmen der elektronischen Buchführung.
Am 28. November 2019 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die endgültige Fassung des neuen Schreibens zu den GoBD 2020 veröffentlicht, welches das seit 2015 geltende BMF-Schreiben ablöst. Die Regelungen gelten seit Anfang 2020.
BMF-Schreiben Neufassung GoBD:
Insbesondere folgende Randziffern können Einfluss auf die Finanzbuchhaltung im Gerüstbauhandwerk haben: RZ 20; 50; 64; 76; 130; 135; 164.
Eine grundsätzliche Handlungsempfehlung ist aufgrund der stark voneinander abweichenden Gegebenheiten in dem jeweiligen Unternehmen leider nicht möglich. Bezüglich individueller Maßnahmen bzw. Veränderungen im Rahmen Ihrer Buchhaltung empfehlen wir Ihnen Ihren Steuerberater anzusprechen.