Hängetrauma – Änderung der Lehrmeinung
Bei Einsatz der PSAgA muss diese in einer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden – diese Erkenntnis hat mittlerweile die meisten Anwender erreicht. Auch das als Maßnahme festzulegende Rettungskonzept wird zunehmend richtig umgesetzt. Aufgrund aktueller Forschungsergebnisse sind sich Experten nun einig, dass bei der Ersten Hilfe und der ärztlichen Versorgung der geretteten Person neue Methoden in Bezug auf die Lagerung des Verunfallten angewendet und gelehrt werden sollen.
Als wesentliche Änderung wird bei der Lagerung einer handlungsunfähigen und ansprechbaren Person nach der Rettung aus einer hängenden Position jetzt eine anfängliche Flachlagerung empfohlen, wobei der Körper flach auf den Rücken gelegt wird (s. Abbildung). Die bislang vertretene Position in der Hock-Kauerstellung wird hiermit abgelöst. Die initiale Lagerung kann sich alternativ auch nach dem Wunsch des Betroffenen richten, so die Experten.
Die im Januar 2021 neu erschienene DGUV Information 204-011, Erste Hilfe, Notfallsituation: Hängetrauma, greift bereits diesen Stand der Arbeitsmedizin auf. Diese Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist unter den Publikationen auf deren Internetseite oder unter folgendem Link verfügbar:
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch die betrieblichen Unterweisungen rund um das Thema Rettung aus der PSAgA und Maßnahmen nach der Rettung auf den neuen Aspekt anzupassen sind.