Krisenbewältigung, Konjunkturstärkung und Zukunftssicherung

Christian Daum, pixelio.de

Der sog. „Koalitionsausschuss“ – Spitzenvertreter der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien und Fraktionen – hat sich am 3. Juni 2020 auf ein „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ zur Stabilisierung und wirtschaftlichen Wiederbelegung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verständigt (Konjunkturpaket).

Mit diesem Paket soll die Konjunktur gestärkt und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesselt werden. In die politische Diskussion darüber hat sich die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk gemeinsam mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) bereits in den vergangenen Wochen mit Vorschlägen eingebracht. Diese Positionierung wurde über das Pfingstwochenende noch einmal verstärkt.

Das insgesamt 57 Einzelmaßnahmen umfassende Paket der Regierungskoalition greift zahlreiche unserer Hinweise und Forderungen auf. Die grundsätzlich positive Gesamteinschätzung der nun vorgesehenen Maßnahmen hat der ZDH in einer Pressemitteilung (ZDH-Pressemitteilung) deutlich gemacht.

Für die Gerüstbaubetriebe sind insbesondere folgende Maßnahmen wichtig:

Senkung der Mehrwertsteuer

Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt. Durch die Umstellung der Mehrwertsteuersätze wird sich eine zusätzliche bürokratische Belastung ergeben, wenn diese kurzfristig und temporär in allen Geschäftsvorgängen und -prozessen neu abgebildet werden muss. Ob dieser Mehraufwand durch die erwartete konjunkturelle Wirkung gerechtfertigt ist, bleibt abzuwarten.

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hält eine Erweiterung des Handwerkerbonus anstelle der Mehrwertsteuerabsenkung daher für wirkungsvoller und wird sich in den anstehenden Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium dafür einsetzen. Sollte die Bauwirtschaft von der Mehrwertsteuersenkung nicht ausgenommen und auch sonst keine politische Sonderregelung für die Bauwirtschaft getroffen werden, ist davon auszugehen, dass die umsatzsteuerlichen Grundsätze gelten, die bereits bei der Mehrwertsteuerumstellung 2006/07 galten: Die Gerüstbauleistung wurde seinerzeit vom Bundesfinanzministerium als eine einheitliche sonstige Leistung eingestuft, welche die Montage, Vermietung und die Demontage umfasst. Leistungszeitpunkt war der Tag der Demontage. Der zu diesem Zeitpunkt geltende Mehrwertsteuersatz war anzuwenden. In bestimmten vertraglichen Konstellationen waren Teilleistungsvereinbarungen möglich und sinnvoll.

Ob diese Grundsätze weiterhin Anwendung finden und wie sie im Detail bei den verschiedenen Stichtagen der Umsatzsteuerumstellung zu handhaben wären, werden wir mit dem Bundesfinanzministerium für Sie zu klären versuchen, sobald die politischen Gespräche der Spitzenverbände hierzu abgeschlossen sind. Von den Softwareanbietern haben wir Kenntnis, dass sie an Lösungen arbeiten, die Umstellung technisch zu unterstützen.

Förderung ausbildender Betriebe

Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden. KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten. Die Details der Durchführung einer solchen Verbund- oder Auftragsausbildung werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten entsprechend der gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 26. Mai 2020 eine Übernahmeprämie.

Diese vorgesehenen finanziellen Unterstützungen für Unternehmen, die trotz der Corona-Krise ihr Ausbildungsplatzangebot in diesem Jahr aufrechterhalten oder gar erhöhen, sind absolut zu begrüßen. Mit diesen Maßnahmen zur Anerkennung und Motivation betrieblicher Ausbildung sendet die Koalition das ganz wichtige Signal, dass berufliche Ausbildung dringend weiter stattfinden muss, will man die Zukunfts- und Fachkräftesicherung in unserem Land sichern.

Weitere Punkte aus dem Konjunkturpaket, die besonders relevant sind:

  • Um den Unternehmen schnell zu mehr Liquidität zu verhelfen, soll der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal fünf Mio. Euro beziehungsweise 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung erweitert werden. Dies soll schon bei der Steuererklärung 2019 geltend gemacht werden können. Verluste aus dem laufenden Jahr werden so mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet.
  • Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 % Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
  • Der Bund wird in allen Bereichen prüfen, inwieweit geplante Aufträge und Investitionen jetzt vorgezogen werden können. Insbesondere sollen Digitalisierungsvorhaben in der Verwaltung, Sicherheitsprojekte sowie neue Rüstungsprojekte mit hohem deutschen Wertschöpfungsanteil, die noch in den Jahren 2020 und 2021 beginnen können, sofort umgesetzt werden.
  • Das Vergaberecht für öffentliche Investitionsfördermaßnahmen wird temporär vereinfacht. So werden Vergabefristen bei EU-Vergabeverfahren verkürzt und die Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in Deutschland angepasst.
  • Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt.
  • Um im Bereich der Kindergärten, Kitas und Krippen den Kapazitätsausbau sowie Erweiterungen, Um- und Neubauten zu fördern, werden eine Milliarde Euro zusätzlich für Ausbaumaßnahmen bereitgestellt, die in 2020 und 2021 stattfinden.
  • Das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t wird zeitnah umgesetzt.
  • Außerdem möchte sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass ein befristetes europaweites Flottenerneuerungsprogramm 2020/21 für schwere Nutzfahrzeuge zur Anschaffung von Lkw der neuesten Abgasstufe Euro VI aufgelegt wird. Es soll einen Zuschuss beim Austausch von Euro 5-Lkw von 15.000 Euro vorsehen, beim Austausch von Euro 3- oder Euro 4-Fahrzeugen von 10.000 Euro. Die Finanzierung soll über die EU erfolgen.
  • Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 um eine Milliarde auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt. Ebenso aufgestockt werden die Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und es wird ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen aufgelegt.
  • Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser fördert Investitionen in Krankenhäuser, moderne Notfallkapazitäten (räumlich wie in der investiven Ausstattung) und eine verbesserte digitale Infrastruktur der Häuser inklusive IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens.

 

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