Lohnsteuer - Fehler in der ELStAM-Datenbank

Zusammenfassung:

In der ELStAM-Datenbank ist ein Fehler aufgetreten, infolge dessen bei einzelnen Arbeitnehmern die Steuerklasse 3 in Steuerklasse 4 geändert und dies entsprechend den Arbeitgebern mitgeteilt wurde.
Um den Fehler berichtigen zu lassen, müssen Arbeitnehmer eine Korrektur bei ihrem Finanzamt beantragen.

Hintergrund

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Merkmale (z.B. Steuerklasse) in einer zentralen Datenbank (ELStAM-Datenbank) und teilt diese den Arbeitgebern monatlich automatisch mit.

Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe macht auf einen bundesweiten Fehler in der ELStAM-Datenbank aufmerksam.

Die OFD informiert:

Aufgrund eines bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank wurde für einzelne Arbeitnehmer die Steuerklasse automatisch von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 4 geändert und deren Arbeitgebern Anfang September elektronisch mitgeteilt.

Die Finanzämter können die betroffenen Fälle nicht selbständig erkennen und aufgreifen, sondern sind auf die Hinweise der Arbeitnehmer angewiesen. Deshalb müssen zur Fehlerberichtigung Arbeitnehmer, die feststellen, dass bei der Lohnabrechnung die falsche Steuerklasse zugrunde gelegt wurde, die Korrektur bei ihrem Finanzamt formlos beantragen.

Zu Beginn des auf die Antragsstellung folgenden Monats erhalten die Arbeitgeber die dann wieder zutreffende Steuerklasse elektronisch mitgeteilt.

Um bis zu diesem Zeitpunkt den richtigen Lohnsteuerabzug zu gewährleisten und einen finanziellen Nachteil für die Arbeitnehmer zu vermeiden, erhalten diese zusätzlich von ihrem Wohnsitzfinanzamt eine Papierbescheinigung mit der zutreffenden Steuerklasse zur Abgabe beim Arbeitgeber. Diese Bescheinigung tritt für den Arbeitgeber vorübergehend an die Stelle der elektronischen ELStAM. Die auf der Bescheinigung eingetragene Steuerklasse ist für den Lohnsteuerabzug maßgebend.

Die Finanzverwaltung bedauert den aufgetretenen Fehler.

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