Mindestlohn ab 1. Juli 2018 allgemeinverbindlich
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 27. Juni 2018 eine Rechtsverordnung erlassen, die bestimmt, dass der Tarifvertrag vom 20. Februar 2018 zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauer-Handwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) ab dem 1. Juli 2018 allgemeinverbindlich gilt.
Damit haben ab diesem Zeitpunkt wieder alle Arbeitnehmer, die in Deutschland Gerüstbauarbeiten ausführen, Anspruch auf den Mindestlohn. Dies gilt auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.
Der Mindestlohn gilt nun ab dem 1. Juli 2018 allgemeinverbindlich in einer Höhe von 11,35 € bis zum 31. Mai 2019.