Mindestlohn ab 1. Juli 2019 allgemeinverbindlich

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 28. Juni 2019 eine Rechtsverordnung erlassen, die bestimmt, dass der Tarifvertrag vom 25. Januar 2019 zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauer-Handwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) ab dem 1. Juli 2019 allgemeinverbindlich gilt.

Damit haben ab diesem Zeitpunkt wieder alle Arbeitnehmer, die in Deutschland Gerüstbauarbeiten ausführen, Anspruch auf den Mindestlohn. Dies gilt auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.

Der Mindestlohn gilt nun ab dem 1. Juli 2019 allgemeinverbindlich in einer Höhe von 11,88 Euro bis zum 31. Juli 2020.

 

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Jetzt Mitglied werden