Mindestlohnkommission entscheidet über Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2020 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:

Zum 1. Januar 2021 9,50 Euro
Zum 1. Juli 2021 9,60 Euro
Zum 1. Januar 2022 9,82 Euro
Zum 1. Juli 2022 10,45 Euro

(jeweils brutto je Zeitstunde)

 

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