Neue Regeln für Arbeitsschutz im Gerüstbauer-Handwerk

Foto: HWK Dortmund, Bildungszentrum Hansemann

Was die Gerüstbau-Branche in diesem Jahr beschäftigen wird ist die Neufassung der „Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121)“, deren Inkrafttreten in Kürze zu erwarten ist. Einige der neuen Regelungsinhalte werden voraussichtlich Investitionsbedarf in der Branche auslösen.

Ganzheitlicher Ansatz zur Verbesserung der Arbeitssicherheit fehlt

Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und der Bundesverband Gerüstbau haben sich bei der Überarbeitung des Regelwerks stets für einen ganzheitlichen, praxisbezogenen Ansatz im Arbeitsschutz eingesetzt. Dieser beinhaltete, dass die Situation auf der Baustelle und das Verhalten der Baubeteiligten ebenso mit einbezogen werden, wie die technischen Möglichkeiten zur Sicherung. Im Ergebnis der Regelsetzung hat sich der staatliche und berufsgenossenschaftliche Ansatz niedergeschlagen, der vorrangig auf die technischen Sicherungsmaßnahmen setzt. Die Kritik der Fachverbandsvertreter in den Diskussionen bezog sich insbesondere darauf, dass der technische Schutz der vorgesehenen Maßnahmen in vielen Situationen keine ausreichende Lösung bietet bzw. oftmals nicht anwendbar ist. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit und stärkere Berücksichtigung dieser Kritik bei Erstellung des Regelwerks fehlte.

Gerüstbau-spezifisches Arbeitsschutzsystem in jedem Betrieb unverzichtbar

Durch einige der zu erwartenden neuen Regelungsinhalte können voraussichtlich ergänzende Investitionen im Gerüstbau ausgelöst werden und sich auf die Produktivität der Betriebe auswirken. Natürlich ist es unverzichtbar, in jedem Betrieb ein Arbeitsschutzsystem zu installieren, das eine Einhaltung der Regelwerke sicherstellt. Der mit Inkrafttreten der neuen Technischen Regeln für Betriebssicherheit steigende Kostenaufwand für den Arbeitsschutz ist eine sinnvolle Investition, wenn hierdurch zukünftig Unfälle vermieden werden können. Aus Sicht von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau greift der rein technische Ansatz aber zu kurz, zumal das Regelwerk nur einen Teil der Gerüstbauformen reglementiert und andere explizit ausschließt. Unter diesem Aspekt ist auch fraglich, ob der gesetzliche Auftrag zur Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung in der neuen TRBS richtig und erfolgreich umgesetzt wird. Dementsprechend werden die weiteren rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der TRBS 2121 nach Bekanntwerden dieser geprüft.

Neues Regelwerk betrifft alle Baubeteiligten

Der Slogan „Nie mehr ohne!“ der Arbeitsschützer kann helfen bei einigen Betrieben ein Umdenken zu erreichen, die den Schutzmaßnahmen im Gerüstbau nicht den nötigen Stellenwert eingeräumt haben. Im Einzelfall lassen Staat und Berufsgenossenschaft den Unternehmer jedoch mit dem Risiko allein. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau stehen und standen seit jeher für eine Optimierung der Arbeitssicherheit im Gerüstbauer-Handwerk. „Trotz der kritischen Haltung zu ihrem Inhalt sehen wir mit der neuen TRBS 2121 eine Chance zur weiteren Steigerung der Arbeitssicherheit im Gerüstbau“, betont Marcus Nachbauer, Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau und Bundesinnungsmeister. „Denn auf die neue Vorschriftenlage sollten sich alle Baubeteiligten einstellen: der Auftraggeber, der Gerüstersteller wie auch der Gerüstnutzer.“ Dabei muss sich insbesondere der Auftraggeber auf Mehrkosten einrichten.

Die beste Vorsorge im Betrieb ist und bleibt es, durch ein funktionierendes Arbeitsschutzsystem Unfälle zu vermeiden. Viele spezialisierte Mitgliedsbetriebe sind hier bereits gut aufgestellt. Jeder Betrieb sollte die neue Vorschriftenlage zum Anlass nehmen, die Umsetzung des Arbeitsschutzes in seinem Betrieb zu überprüfen. Mitgliedern von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau stehen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in den Betrieben verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung.

Zur Entwicklung der TRBS 2121

Bereits 2016 startete die Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der Berufsgenossenschaften, Landesarbeitsschutzbehörden, Gewerkschaft und Handwerksverbänden zusammensetzt, mit einer Weiterentwicklung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit. Anlass dieser Überarbeitung war die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2015. Nach über zwei Jahren intensiver Diskussionen wurde Ende November 2018 die Neufassung beschlossen und soll demnächst veröffentlicht werden. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau hatten eine stärkere Möglichkeit zur Mitwirkung, insbesondere bei der Finalisierung des Regelwerks, eingefordert. Die eingelegte Rüge im Verfahren wurde verworfen. Im beschlussfassenden Gremium einer technischen Regel für Betriebssicherheit haben betroffene Einzelgewerke kein Stimmrecht. Eine ausreichende Berücksichtigung des fachlichen Sachverstands wird daher von Verbandsseite in Frage gestellt.

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Jetzt Mitglied werden