Neue Schlechtwetterregelung im Gerüstbauer-Handwerk ab dem 1. Dezember 2021
Ab der kommenden Schlechtwetterperiode nimmt der Gerüstbau vollumfänglich am Saison-Kurzarbeitergeld teil. Das tarifliche Überbrückungsgeld gibt es nicht mehr.
Daraus ergeben sich natürlich für die Betriebe viele Fragen: Wann kann Saison-Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen werden? Wie gehe ich mit Arbeitszeitguthaben um? Muss Urlaub eingebracht werden?
Wie wir Ihnen bereits mit der Übersendung der geänderten Tarifverträge (vgl. E-Mail vom 29. März 2021) angekündigt haben, stehen Ihnen ab sofort umfangreiche Materialien zur Neuregelung zur Verfügung, in denen diese und weitere Fragen beantwortet werden. Die Materialien können Sie im geschützten Downloadbereich unter der Rubrik Recht – Neue Schlechtwetterregelung abrufen.
Auch werden wir ab Herbst erneut das Online-Seminar zur neuen Schlechtwetterregelung anbieten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in Kürze.
Downloads:
Leitfaden zur neuen Schlechtwetterregelung
Muster Vereinbarung Arbeitszeitkonto