Reisekosten – ab 2021 geltende Auslandspauschalen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 3. Dezember 2020 das Anwendungsschreiben „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021“ bekanntgegeben und die ab 2021 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland veröffentlicht. Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind in dem BMF-Schreiben mit Fettdruck gekennzeichnet. Das Schreiben finden Sie auch im geschützten Bereich der Innungshomepage in der Kategorie „Betriebswirtschaft – BMF – Veröffentlichungen“.