Tarifabschluss vom 12.02.2014

Nachdem die Tarifverhandlungen im Gerüstbauer-Handwerk mehrfach kurz vor dem Scheitern standen, konnte in der vierten Verhandlungsrunde am 05.02.2014 doch noch ein Tarifabschluss erzielt werden.

Bundesinnung Gerüstbau und Bundesverband Gerüstbau e. V. begrüßen dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass damit die Grundlage geschaffen wurde, den am 1. August 2013 erstmalig eingeführten Mindestlohn für das Gerüstbauer-Handwerk fortzusetzen.

Nach dem Tarifabschluss vom 12.02.2014 beträgt der Mindestlohn ab 01.05.2014 bundeseinheitlich 10,25 €, ab 01.05.2015 10,50 €. Aktuell liegt der Mindestlohn im Gerüstbau bei 10,00 €. Dies beruht auf einem Tarifabschluss von Juli 2011, der nach einem langen Verfahrensgang zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 1. August 2013 in Kraft getreten ist.

Mit dem Mindestlohn im Gerüstbau soll insbesondere den Geschäftspraktiken Einhalt geboten werden, die in der Vergangenheit darauf ausgelegt waren, die Lohnstruktur in Deutschland durch ausländische Dumpinglöhne zu unterlaufen.

Dies war durch den Wegfall der Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zum 1. Mai 2011 und aktuell seit 1. Januar 2014 (für Bulgarien und Rumänien) wesentlich erleichtert. Denn ausländische Betriebe, die im Rahmen von Werkverträgen ihre Arbeitnehmer für Gerüstarbeiten ins Ausland entsandten, konnten dies vor dem 1. August 2013 ohne Beachtung jeglicher Lohnuntergrenzen, was in dem ohnehin bereits hart umkämpften Preissegment der Gerüstbaubranche unfairen Wettbewerb weiter gefördert hat. Jetzt sind auch ausländische Wettbewerber der Gerüstbaubranche an die Einhaltung des Mindestlohnes für ihre Arbeitnehmer gebunden. Insgesamt erhoffen sich die Tarifvertragsparteien damit einen faireren Wettbewerb.

Für den Lohntarif wurde für den Zeitraum vom 01.10.2013 – 28.02.2014 eine Einmalzahlung und ab dem 01.03.2014 – 30.04.2015 (14 Monate) eine Erhöhung des Westlohnes um 3,5 % vereinbart. Dies entspricht einer Erhöhung von 3 % auf 12 Monate. Ein wesentlicher Streitpunkt in den Verhandlungen war bis zuletzt die unterschiedliche Haltung der Tarifvertragsparteien zu den östlichen Bundesländern. Bundesinnung Gerüstbau und Bundesverband Gerüstbau e.V. haben in den Verhandlungen immer wieder deutlich gemacht, dass jede Tariflohnerhöhung den seit 2011 laufenden Angleichungsprozess der östlichen Bundesländer mit zu berücksichtigen habe. Erst in der zweiten Hälfte der Verhandlungsrunde am letzten Mittwoch zeigte die Gewerkschaft mit ihrem Angebot einer Standortsicherungsklausel für den Osten hier ein Entgegenkommen.

Danach kann in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

=> vom 01.03.2014 – 30.04.2015 um bis zu    2,50 %

=> vom 01.05.2015 – 30.04.2016 um bis zu    1,25 %

von den im Lohntarifvertrag vereinbarten Löhnen durch Betriebsvereinbarung oder wenn kein Betriebsrat besteht, auch einzelvertraglich abgewichen werden.

Der Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütung wird ab 1. August 2014 um 3 % erhöht.

Eine Arbeitsgruppe zur Modernisierung des gesamten übrigen Tarifwerkes (insbesondere des Rahmentarifvertrages und Sozialkassenverfahrens) wurde eingesetzt und hat ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, das Tarifwerk mit Stand 2003 möglichst bis zur Reform des Verfahrens zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung nach dem Tarifvertragsgesetz bis 2015 zukunftsfähig generell zu überholen.

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