Tarifverhandlungen im Gerüstbauer-Handwerk nach dritter Runde abgebrochen

Am 23. November 2017 kamen die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk in Ratingen zum dritten Mal in der laufenden Tarifverhandlungsrunde zusammen, um über Lohn, Ausbildungsvergütung und Mindestlohn zu sprechen. Die Verhandlungen verliefen auch in der dritten Runde ergebnislos und wurden schließlich seitens der Gewerkschaft IG BAU abgebrochen.

Die von der Arbeitgeberseite vorgelegten Vorschläge zur Erhöhung des Lohns, Mindestlohns und der Ausbildungsvergütung wurden durchweg abgelehnt. Die Vertreter der Arbeitgeberseite boten zuletzt eine Erhöhung des Lohntarifvertrages um insgesamt 3 % bei zweijähriger Laufzeit an. Zudem konnten sie sich eine Steigerung des Mindestlohnes in den nächsten drei Jahren von rund 6,4% vorstellen. Damit wäre der Mindestlohn von derzeit 11,00 € auf 11,70 € gestiegen. Auch im Bereich der Ausbildungsvergütung signalisierten die Arbeitgebervertreter die Bereitschaft, zur Attraktivitätssteigerung des Gewerkes auch deutlichere Erhöhungen als die bisher angebotenen 25,00 € mittragen zu wollen.  

Der Gewerkschaft war all dies nicht genug. Das Angebot im Lohnbereich hielt die Arbeitnehmervertretung für kläglich, das Angebot der Mindestlohnerhöhung befanden sie für lächerlich und an der in Aussicht gestellten deutlichen Erhöhung der Ausbildungsvergütung zeigten die Vertreter der Arbeitnehmer und Auszubildenden im Gerüstbauer-Handwerk schlicht gar kein Interesse. Die zentrale Forderung der Gewerkschaft in den Verhandlungen war immer wieder die Einführung eines Mindestlohns 2 für Facharbeiter in Höhe von 14,70€. In den Gesprächen wurde deutlich, dass dem Mindestlohn 1 trotz des deutlichen Erhöhungsangebotes der Arbeitgeberseite keine große Bedeutung mehr zugemessen wurde.

Die Einführung eines Mindestlohn 2 für Facharbeiter ist für die Vertreter von Bundesinnung und Bundesverband jedoch auch weiterhin indiskutabel. „Wir sehen in einem Mindestlohn 2 für Facharbeiter kein Verbesserungspotential für den Wettbewerb, solange nicht sichergestellt ist, dass der Facharbeitermindestlohn auch flächendeckend kontrolliert wird“, so Marcus Nachbauer, Verhandlungsführer der Tarifkommission auf Arbeitgeberseite.

Die Gewerkschaft hielt auch in der dritten Runde ohne Gesprächsbereitschaft im Wesentlichen an ihren bisherigen Forderungen fest. Auch der Versuch der Arbeitgebervertreter, die Verhandlungen über den Mindestlohn 1 gesondert zu betrachten, um dessen Bestand auch nach dem Auslaufen am 30. April 2018 zu sichern, wurde abgelehnt. Insgesamt hinterließ die Gewerkschaft in den Verhandlungen den Eindruck, dass sie die Arbeitgeber für ihr Nein zum Mindestlohn 2 mit überhöhten Forderungen und Kompromisslosigkeit strafen wollte.

Die Tarifkommission der Arbeitgeberseite sah angesichts der destruktiven Verhandlungstaktik der Gewerkschaft derzeit auch keinen Nutzen in einem Schlichtungsverfahren.

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