Tarifverhandlungen im Gerüstbauer-Handwerk

Am Dienstag, den 14. August 2018, kamen die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk in Form eines Spitzengesprächs in kleiner Runde zusammen, um erneut über Lohn und Ausbildungsvergütung, insbesondere über die bisher stattgefundenen Verhandlungen zu sprechen.

Insgesamt erwies sich die Situation als äußerst festgefahren.

In den vergangenen Jahren haben die Tarifpartner in teils schwierigen und langwierigen Verhandlungen ein stabiles Tarifvertragssystem geschaffen. Insbesondere die Einführung des tariflichen allgemeinverbindlichen Mindestlohnes und die Erstreckung des Urlaubsverfahrens auf Entsendebetriebe wirken stabilisierend auf den Wettbewerb.
Auch die Schaffung des tariflichen Fortbildungssystems mit der Einführung des Geprüften Gerüstbau-Monteurs, Geprüften Gerüstbau-Montageleiters und der Fortführung des Geprüften Gerüstbau-Kolonnenführers ist eine Errungenschaft, auf die das Gewerk stolz sein kann.

Einig waren sich die Tarifvertragsparteien deshalb darin, dass die Tarifpartnerschaft auch in dieser festgefahrenen Verhandlungssituation nicht aufgegeben werden soll, ohne alle Möglichkeiten einer Einigung auszuschöpfen.

Deshalb hat sich die Tarifkommission von Bundesinnung und Bundesverband für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ausgesprochen. Hierbei wird ein neutraler Vermittler eingesetzt, der versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln und die festgefahrenen Verhandlungspositionen der Tarifvertragsparteien zu vereinbaren. Hierbei unterwerfen sich die Parteien nicht dem Spruch des Schlichters, sondern können diesen auch ablehnen.

Über das weitere Verfahren halten wir unsere Mitglieder selbstverständlich auf dem Laufenden.

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