Tarifverhandlungen nach erstem Auftakt ergebnislos vertagt

Am 24. Juli 2017 fand in Wiesbaden die erste Verhandlung der Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk statt. Die Gewerkschaft IG BAU hatte den Lohntarifvertrag und den Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütung im Gerüstbauer-Handwerk zum 31. Juli 2017 gekündigt.

Die IG BAU fordert eine Lohnsteigerung in Höhe von 1€, gerechnet auf den Stundenlohn eines Facharbeiters, was einer Steigerung des Ecklohnes um 6,3% entspricht. Daneben wurde die Einführung eines zweiten Mindestlohnes für Facharbeiter gefordert.

Die Tarifkommission der Arbeitgeber machte deutlich, dass den Betrieben eine derartige Lohnsteigerung nicht zumutbar ist.  Durch den letzten Tarifabschluss vor zwei Jahren wurde neben dem eigentlichen Lohntarifvertrag auch das zugrundeliegende Lohngitter im Rahmentarifvertrag geändert. Dies hatte in einigen Lohngruppen eine deutliche Erhöhung zur Folge.  Vor diesem Hintergrund sind die Arbeitgeber der Meinung, die Betriebe nur zwei Jahre später nicht erneut übermäßig belasten zu können. Hierfür fehlt es an einer ausreichenden Ertragslage. Trotz einer zumindest in Teilen guten Auftragslage sind keine dementsprechenden Preissteigerungen im Markt zu verzeichnen. „Der Markt muss sich zunächst stabilisieren und den Betrieben die Gelegenheit gegeben werden, die Erhöhung von 2015 umzusetzen und zu verkraften“, so Marcus Nachbauer, Verhandlungsführer der Tarifkommission auf Arbeitgeberseite.

Auch die Einführung eines zweiten Mindestlohnes für Facharbeiter lehnt die Arbeitgeberseite im Hinblick auf die fehlende praktische Kontrollierbarkeit ab.

Ein erneutes Treffen der Tarifvertragsparteien wird voraussichtlich im Spätsommer stattfinden.

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