TRBS 2121-1 ist seit 11. Februar 2019 in Kraft

In den letzten Wochen wurden die Mitgliedsbetriebe über die zu erwartenden Änderungen auf Grundlage der bis dahin bekannten Entwurfsfassung des Regelwerks informiert. Nach einer ersten Durchsicht der veröffentlichten finalen Fassung dürften die bereits mitgeteilten Informationen Gültigkeit behalten.

In einigen Punkten wird deutlich, dass auch der Gerüstnutzer nun deutlicher als zuvor in die Pflicht genommen wird, insbesondere im Zusammenhang mit der Kontrolle des fertigen Gerüsts, dem Zugang und der Erhaltung des sicheren Betriebs während des Nutzungszeitraums. Umso empfehlenswerter ist es für Auftraggeber bzw. Handwerksbetriebe, mit spezialisierten Gerüstbaubetrieben zusammen zu arbeiten.

Für Fragen der Mitgliedsbetriebe zur Umsetzung des neuen Regelwerks steht die Bundesinnung mit konkreten Hilfestellungen zur Seite.

> Link: TRBS 2121-1 (pdf)

 

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