TV Mindestlohn allgemeinverbindlich
Durch die Veröffentlichung der „Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk“ im Bundesanzeiger am vergangenen Freitag (29. April 2016) gilt der Tarifvertrag vom 4. Juli 2015 zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauerhandwerk (TV Mindestlohn) ab dem 1. Mai 2016 wieder allgemeinverbindlich. Damit sind alle Betriebe des Gerüstbaugewerbes im In- und Ausland verpflichtet, gewerblichen Arbeitnehmern den Mindestlohn von 10,70 € pro Stunde zu zahlen. Ab dem 1. Mai 2017 wird dieser 11,00 € betragen.
Die Verordnung selbst kann hier heruntergeladen werden.