Überarbeitete DIN EN 1004 für fahrbare Arbeitsbühnen gültig

Zugunsten einer nochmals verstärkten Anwendersicherheit gelten nun geänderte Konstruktionsvorgaben, nach denen sich die Hersteller bei der Fertigung der Produkte richten müssen. Eine wesentliche Änderung der Norm betrifft den Anwendungsbereich, der auch auf kleinere fahrbare Arbeitsbühnen erweitert wurde. Während die EN 1004 bisher ausschließlich für fahrbare Arbeitsbühnen ab einer Standhöhe von zweieinhalb Metern galt, so wurden nun auch fahrbare Arbeitsbühnen der Höhe Null bis zweieinhalb Meter aufgenommen.

Ziel der überarbeiteten DIN EN 1004 ist u. a. eine bestmögliche Anwendersicherheit. Die betreffenden Arbeitsbühnen müssen künftig so konstruiert sein, dass für den Auf-, Um- und Abbau keine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz erforderlich ist. Der Abstand zwischen den zu verwendenden Gerüstbühnen wurde weiter begrenzt, um die Absturzgefahr des Nutzers zu minimieren. Auch die Anforderungen an die Statik haben sich geändert, um die Standsicherheit fahrbarer Arbeitsbühnen und Fahrgerüsten zu erhöhen.

Spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist Ende Januar 2022 müssen neu in den Handel gebrachte Fahrgerüste mit der Kennzeichnung EN 1004 den neuen Vorgaben entsprechen.

Auch nach der Neufassung der DIN EN 1004 für die fahrbaren Arbeitsbühnen bleibt an die Unterscheidung zu den fahrbaren Gerüsten zu erinnern, deren Konstruktionsweise sich grundlegend unterscheidet und deren Standsicherheit entsprechend der DIN 4420-3 in Verbindung mit der DIN EN 12811-1 zu führen ist.

 

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