Unbedenklichkeits-Abonnement der BG BAU

Symbolbild Recht
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Ein Bauunternehmer (Hauptunternehmer), der einen anderen Unternehmer (Nachunternehmer) mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet im Rahmen der Hauptunternehmerhaftung unter anderem für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge des Nachunternehmers, somit auch für die BG-Beiträge. Diese Haftung kann der Hauptunternehmer abwenden, wenn er nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer seine Zahlungspflicht erfüllt, sog. Enthaftungsnachweis. Dazu muss der Hauptunternehmer sich davon überzeugen, dass es sich beim Nachunternehmer um ein zuverlässiges und vertrauenswürdiges Unternehmen handelt.

Diesen Nachweis kann der Hauptunternehmer entweder durch eine Präqualifikation des Nachunternehmers oder durch Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) der BG BAU erbringen.

Eine UB der BG BAU gibt Auskunft darüber, ob der Nachunternehmer seine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt hat und ist nur für eine bestimmte Dauer gültig. Um den Enthaftungsnachweis führen zu können, muss der Hauptunternehmer darauf achten, dass ihm die UB bereits vor Vertragsschluss mit dem Nachunternehmer vorliegt. Außerdem muss er rechtzeitig eine neue UB beantragen, wenn der Einsatz des Nachunternehmers die Gültigkeitsdauer der UB überschreitet. Die Gültigkeit der UBs muss also die gesamte Laufzeit des Nachunternehmervertrages, von der Auftragsvergabe bis zum endgültigen Abschluss der Bauleistungen, umfassen.

Mit dem UB-Abo gibt die BG BAU Unternehmen jetzt die Möglichkeit, UBs in regelmäßigen Abständen automatisch, also ohne ausdrückliche Einzelanforderung, zu beziehen. Das stellt nicht nur eine bürokratische Entlastung dar, sondern auch sicher, dass die UBs nahtlos den betreffenden Ausstellungszeitraum abdecken.

Um das Abo zu nutzen, können Unternehmen einfach formlos per E-Mail oder per Telefon einen Antrag bei der BG BAU stellen. Soll mehr als eine UB ausgestellt werden, empfiehlt es sich, im Antrag direkt eine bestimmte Anzahl an UBs anzugeben.

Die maximale Laufzeit des UB-Abos beträgt zwölf Monate. Das Abo kann jederzeit widerrufen oder eine kürzere Laufzeit bestimmt werden. Drei Wochen vor Ablauf Ihres Abonnements wird der Unternehmer von der BG BAU schriftlich informiert, um rechtzeitig eine Verlängerung des Abos beantragen zu können.

Eine Teilnahme am UB-Abo setzt voraus, dass der Unternehmer sich mit seinen BG-Beiträgen nicht in Zahlungsrückstand befindet.

 

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