Verlängerung der geltenden Übergangsregelung zum Saison-Kurzarbeitergeld

Wie u. a. im Gerüstbauer 05/17 mitgeteilt, wurde die von den Tarifpartnern für 2018 beschlos-sene Reform der Schlechtwetterzeitregelung – also die vollständige Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes im Gerüstbau – verschoben.

Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau haben daher gemeinsam mit ihrem Tarifpart-ner, der IG BAU, beantragt, die für den Gerüstbau geltende Übergangsregelung zum Saison-Kurzarbeitergeld noch einmal über den Monat März 2018 um drei Jahre bis Ende März 2021 zu verlängern.

Das entsprechende Gesetz ist inzwischen am 13. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und seit dem 14. Juli 2018 in Kraft. Es bleibt daher im Gerüstbau bis längstens März 2021 bei dem bekannten System von Überbrückungsgeld und den ergänzenden Leistungen des Saison-Kurzarbeitergeldes.

Für detaillierte Informationen zu diesem Thema steht den Mitgliedern von Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und Bundesverband Gerüstbau e.V. ein Merkblatt „Schlechtwetterzeitregelung im Gerüstbau“ zur Verfügung. Dieses ist im geschützten Downloadbereich abrufbar. 

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