Viele KFZ-Steuerbescheide sind fehlerhaft
Die Verwaltung der Kraftfahrsteuer ging 2014 von den Landesfinanzämtern auf den Zoll über.
Aufgrund von Softwarefehlern sollen sehr viele Kfz-Steuerbescheide fehlerhaft sein. Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass ca. jeder zehnte Bescheid falsch ist und es auch zu Mehrfach-Abbuchungen der Kfz-Steuer gekommen sein soll.
Der Kfz-Steuerbescheid ist relativ einfach mit dem Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums zu überprüfen. Der Steuerrechner benötigt maximal sechs Eingaben und fast alle Angaben können der Zulassungsbescheinigung Teil 1, die bis 2005 „Fahrzeugschein“ genannt wurde, entnommen werden. Das Ergebnis der Berechnung weist die für ein Jahr zu entrichtende Kfz-Steuer aus.
Mit dem folgendem Link können Sie den Kfz-Steuerrechner aufrufen:
Wenn zu viel Kfz-Steuer berechnet wurde, sollte umgehend Einspruch erhoben werden. Die Einspruchsfrist beträgt nur 30 Tage. Hinweis: Das „Kfz-Steuerjahr“ beginnt mit dem Tag der Zulassung auf den aktuellen Fahrzeughalter. Wer sicher gehen will, sollte den Einspruch, der formlos erfolgen kann, per Einwurfschreiben verschicken.