Viele KFZ-Steuerbescheide sind fehlerhaft

Die Verwaltung der Kraftfahrsteuer ging 2014 von den Landesfinanzämtern auf den Zoll über.

Aufgrund von Softwarefehlern sollen sehr viele Kfz-Steuerbescheide fehlerhaft sein. Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass ca. jeder zehnte Bescheid falsch ist und es auch zu Mehrfach-Abbuchungen der Kfz-Steuer gekommen sein soll.

Der Kfz-Steuerbescheid ist relativ einfach mit dem Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums zu überprüfen. Der Steuerrechner benötigt maximal sechs Eingaben und fast alle Angaben können der Zulassungsbescheinigung Teil 1, die bis 2005 „Fahrzeugschein“ genannt wurde, entnommen werden.  Das Ergebnis der Berechnung weist die für ein Jahr zu entrichtende Kfz-Steuer aus.

Mit dem folgendem Link können Sie den Kfz-Steuerrechner aufrufen:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Kraftfahrzeugsteuer/BMF_Anordnungen_Allgemeines/KfzRechner/KfzRechner.html

Wenn zu viel Kfz-Steuer berechnet wurde, sollte umgehend Einspruch erhoben werden. Die Einspruchsfrist beträgt nur 30 Tage. Hinweis: Das „Kfz-Steuerjahr“ beginnt mit dem Tag der Zulassung auf den aktuellen Fahrzeughalter. Wer sicher gehen will, sollte den Einspruch, der formlos erfolgen kann, per Einwurfschreiben verschicken.

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Jetzt Mitglied werden