Vorsicht vor der Sonne!

© Thorben Wengert, pixelio.de

Wie schon im letzten Jahr möchten wir die bevorstehenden Sommermonate auch jetzt gerne zum Anlass nehmen, verstärkt auf das Thema UV-Schutz hinzuweisen. Aus gutem Grund: Innerhalb der vergangenen zehn Jahre zeichnete sich eine fortschreitende Zunahme von Erkrankungen infolge zu hoher Sonnenbelastung ab – Hautkrebs ist mittlerweile eine der häufigsten Berufskrankheiten. Gleichzeitig führt die tendenzielle Mehrung der jährlichen Sonnentage zu einer Häufung von Tagen mit hohen Werten ultravioletter Strahlen.
Dass die Monteure im Gerüstbau als Freiluftarbeiter besonders gefährdet sind, bedarf keiner erneuten Erwähnung. Nicht häufig genug betont werden können allerdings die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer deshalb unbedingt beachten sollten.

Mit rund 270.000 Neuerkrankungen pro Jahr ist Hautkrebs die häufigste Krebserkrankung in Deutschland. Bei jeder siebten Erkrankung handelt es sich dabei um das gefährliche maligne Melanom, den schwarzen Hautkrebs. In den Jahren 2009 bis 2015 nahmen der helle Hautkrebs um über 50 Prozent und der schwarze Hautkrebs um über 30 Prozent zu. Zu spät erkannt, verläuft der schwarze Hautkrebs häufig tödlich.“ So lautet ein Auszug aus dem aktuellen Hautkrebsreport der Techniker Krankenkasse für das Jahr 2019.

Ein wesentlicher Risikofaktor bei der Entstehung von Hautkrebs ist die Belastung durch natürliche UV-, also Sonnenstrahlen. Wie hoch die Belastung ist, hängt insbesondere vom individuellen Risikoverhalten in Beruf und Freizeit ab. Eine entscheidende Rolle spielen hierbei vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung oder zum Schutz vor intensiver Sonneneinwirkung.

Für die Beschäftigten kommen dabei während der Arbeit technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen in Betracht. Eine technische Schutzmaßnahme ist etwa die Beschattung des Arbeitsplatzes, beispielsweise mit einem Sonnensegel. Als organisatorische Maßnahme ist die Verlegung der Arbeitszeit in die frühen Morgen- oder späten Nachmittagsstunden zu nennen, so dass die Arbeit (größtenteils) außerhalb der besonders kritischen Tageszeit stattfindet. Personenbezogene Maßnahmen sind vor allem UV-Schutzkleidung und Sonnencreme. Bei Sonnenschutzkleidung sollte darauf geachtet werden, dass diese die Kennzeichnung „UV-Protection-Factor UPF 30“ oder das Prüfsiegel „UV-Standard 801“ aufweist. Die Sonnencreme sollte idealerweise Lichtschutzfaktor 50 aufweisen.

Ein praktisches Hilfsmittel zur standortbezogenen Ermittlung der Sonneneinstrahlung bietet die sog. Bauwetter-App der BG BAU. Die App gibt über ein Ampelsystem („rot, gelb, grün“) Auskunft über die aktuelle UV-Belastung und zeigt an, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Sie kann kostenlos für die gängigen Smartphone-Systeme (Android und iOS) heruntergeladen werden.

Im Gerüstbau ist neben den erforderlichen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten außerdem die Angebotsvorsorge zu beachten, zu der Teil 3 Abs. 2 Nr. 5 des Anhangs der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet (wir berichteten hierüber zuletzt im Januar 2020). Sie beinhaltet, dass Arbeitgeber ihren betroffenen Beschäftigten eine Vorsorgeuntersuchung zum Schutz vor Hautkrebs anbieten müssen. Das Angebot ist jedem Neu-Arbeitnehmer vor erstmaliger Aufnahme seiner Tätigkeit zu unterbreiten und anschließend jährlich zu erneuern. Für das Angebot können Sie den von der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk erhältlichen Vordruck verwenden, den Sie im geschützten Downloadbereich (Angebotsvordruck) finden.

Zu beachten ist, dass die Angebotsvorsorge nach der ArbMedVV zur Prävention von Hautkrebs nur von Fachärzten für Arbeitsmedizin sowie Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durchgeführt werden darf. Unternehmer sollten dies im Hinblick auf lange Wartezeiten bei Terminen berücksichtigen und am besten direkt einen Folgetermin im Anschluss an die jeweilige Untersuchung vereinbaren.

Übrigens haben nach Angaben des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU im vergangenen Jahr über 60.000 Beschäftigte die Möglichkeit wahrgenommen und vom Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge Gebrauch gemacht. Diese Zahl ist sehr erfreulich, weil sie zeigt, wie ernst Versicherte und Unternehmen das Thema Hautkrebsvorsorge nehmen. Wir möchten Sie an dieser Stelle ermuntern, es in diesem Jahr genauso zu handhaben und Ihren Mitarbeitern rechtzeitig die Vorsorgeuntersuchungen anzubieten.

Bei Fragen zum Thema hilft die Geschäftsstelle gerne weiter.

 

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