Wahljahr der Landesbevollmächtigten: Regionalvertreter der Bundesinnung vor Ort in jedem Bundesland
Die Landesbevollmächtigten und ihre Stellvertreter sind für die Mitglieder vor Ort in der jeweiligen Region für kleine und größere Probleme der erste Ansprechpartner. Neben der Funktion als persönlicher Ansprechpartner repräsentieren sie die Innung/den Verband auf regionaler Ebene und nehmen die Interessenvertretung für die Betriebe im Landesbereich sowie für andere Institutionen wie Handwerkskammern, Berufsgenossenschaft u.ä. wahr.
Die Landesbevollmächtigten sind verantwortlich für die Durchführung der regionalen Mitgliederversammlungen, unterstützt werden sie hierbei von der Geschäftsstelle. Sie werden von der regionalen Mitgliederversammlung für jeweils vier Jahre gewählt, im gleichen Turnus wie der Vorstand. Im Vorfeld der Vorstandswahlen werden die Landesbevollmächtigten von ihren Landesbereichen nominiert.
Dieses Jahr ist es wieder soweit – in den Ländern wird gewählt.
Bereits Anfang Mai wurden auf der Mitgliederversammlung in Bremen der bestehende Landesbevollmächtigte und sein Stellvertreter bestätigt (> Link Artikel).
Am 29. Juni wurden in Hessen ebenfalls der bestehende Landesbevollmächtigte Stefano Battaglia sowie dessen Stellvertreter, Karsten Paul und Karsten Tulla, durch die Mitgliederversammlung wiedergewählt.
Die nächsten Versammlungen sind:
2. Juli 2021 Rheinland-Pfalz/Saarland | 28. Juli 2021 Schleswig-Holstein |
8. Juli 2021 Sachsen-Anhalt | 18. August 2021 Berlin und Brandenburg |
8. Juli 2021 Sachsen | 25. August 2021 Mecklenburg-Vorpommern |
15. Juli 2021 Bayern-Nord | 4. September 2021 Thüringen |
15. Juli 2021 NRW Rheinland | 10. September 2021 Niedersachsen |
21. Juli 2021 Bayern-Süd |
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Bis zur Bundesfachtagung im September werden weitere Landesbereiche folgen, die in Kürze kommuniziert werden.
Wenn auch Sie Lust haben, eine Mitgliederversammlung zu besuchen, wenden Sie sich gerne direkt an Ihren Ansprechpartner vor Ort oder die Geschäftsstelle. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.
Weitere Informationen:
www.geruestbauhandwerk.de/kontakt/landesbevollmaechtigte/