Was ist bei der Prüfung von Baustellenaufzügen zu beachten?

Bereits im letzten Info (3/15) sowie im letzten Gerüstbauer (1/16) haben Bundesverband und Bundesinnung zum Thema „Prüfung von Baustellenaufzügen“ ausführlich berichtet und Stellung genommen.

Im Januar 2016 hat nun der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) ebenfalls einen Beschluss in dieser Sache gefasst, der im Wortlaut auf der Internetseite des LASI nachgelesen werden kann (hier).

Inhaltlich entspricht dieser Beschluss der von Bundesinnung und Bundesverband vertretenen Auffassung, dass die Montage oder Installation an einem neuen Einsatzort keine prüfpflichtige Änderung im Sinne des § 15 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellen. Deshalb muss die Prüfung nicht durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) vorgenommen werden. Es gilt § 14 Abs. 1 BetrSichV. Danach hat der Arbeitgeber Arbeitsmittel von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.

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