Wiedereinführung der Meisterpflicht in vielen Handwerksberufen
Bei der Novelle der Handwerksordnung 2004 hatte die damalige Rot-Grüne Bundesregierung die Meisterpflicht in 53 Gewerken abgeschafft. Seit einigen Monaten melden sich nun immer wieder Politiker zu Wort, die sich für den verpflichtenden Meisterbrief einsetzen.
Die bayerische Landesregierung hat schließlich im September einen Antrag zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in den Bundesrat eingebracht. Damit soll die Qualität der handwerklichen Arbeiten gesichert und die berufliche gegenüber der akademischen Ausbildung gestärkt werden. Diesen Antrag hat nun der Wirtschaftsausschuss im Bundesrat Ende November abermals vertagt, und kündigt an, sich dem Thema wieder in der nächsten Sitzung Ende Januar 2019 zu widmen.
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), kommentierte die Entscheidung: „Das Handwerk unterstützt die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zulassungsfreien Gewerken. Der Meisterbrief steht für Verbraucherschutz, nachhaltiges Unternehmertum und sichert Ausbildung und Fachkräftepotenzial. Wie eine rechtsichere Lösung aussehen kann, prüft momentan die Bundesregierung. Von daher ist es richtig, die weiteren Arbeiten der Bundesregierung abzuwarten. Dabei werden wir die Bundesregierung in ihrer Entscheidungsfindung mit fachlicher Expertise unterstützen. Wir erwarten, dass am Ende eine für das Handwerk richtige Entscheidung steht.“
Auch Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau unterstützen diese Entscheidung. Denn die freigegebenen Berufe stellen häufig ein Eintrittstor dar, um andere fachfremde Arbeiten – u.a. auch die grundsätzlich meisterpflichtigen Gerüstbauleistungen – zu erledigen. Das Gerüstbauer-Handwerk ist bereits seit 1998 ein sogenanntes Vollhandwerk und somit meisterpflichtig.