Eigenüberwacherschulung, BTZ Weiterst. Teil 1 Was ist Sicherheit?
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Berufsbildungs- und Technologiezentrum Weiterstadt Rudolf-Diesel-Straße 30 64331 Weiterstadt
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter fortzubilden und zu qualifizieren. Melden Sie sie regelmäßig zu den Eigenüberwacherschulungen an!
Nachdem zunächst der Schulungs-Teil 1 „Was ist Sicherheit?“ und der Schulungs-Teil 2 „Faustwerte für Lasten und Tragfähigkeiten“ in Bezug auf Normen- und Quellverweise hin überprüft und aktualisiert wurden, ist nun der Teil 3 „Das Gerüst von Kopf bis Fuß“ insbesondere im Hinblick auf die TRBS 2121-1:2019 und auf die ATV DIN 18451 auf den aktuellen Stand gebracht worden.
Somit ist die Aktualisierung aller drei Teile abgeschlossen und Sie können Ihre Mitarbeiter zur Eigenüberwacherschulung für die Teile 1, 2 und 3 mit dem beiliegenden Formular oder online anmelden – Beachten Sie bitte unbedingt die Zulassungsvoraussetzungen.
Da die Eigenüberwacherschulungen fortlaufend auf Stand gehalten werden, bieten sich auch Wiederholungsschulungen für solche Ihrer Mitarbeiter an, die bereits teilgenommen haben.
Welchen Nutzen haben die Eigenüberwacherschulungen für Sie?
Arbeitnehmer, die an den Eigenüberwacherschulungen teilgenommen haben, agieren mit ihren Kenntnissen im Bereich Technik und Arbeitsschutz gegenüber anderen Beschäftigten als Multiplikatoren, was insgesamt der Qualitätssicherung zugutekommt. Eigenüberwacher werden für Sie, den Unternehmer, unterstützend tätig und tragen als Ansprechpartner, Vorbild und Motivator zu einem Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei, welches handwerklich richtig und dem Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechend ausgerichtet ist.
Durch eine Teilnahme an den Eigenüberwacherschulungen steigt der Grad der Befähigung Ihrer Beschäftigten. Das vereinfacht Ihnen als Unternehmer die Auswahl von Personen, die insbesondere ihre Fachkunde oder Befähigung zu Leitungs- oder Prüfaufgaben gemäß einschlägiger Definitionen des Arbeitsschutzes darzulegen haben, z. B. nach § 2 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Durch aufbauende Schulungsteile sowie wiederkehrende Auffrischungen schätzen Eigenüberwacher Aufgabenstellungen des Kunden im Sinne des Unternehmers besser ein und erfüllen sie gemäß aktuell geltender Vorschriften. Kunden nehmen dies als Vorteil gegenüber dem Wettbewerb wahr.
Welche Vorteile haben Sie hierdurch bei der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften?
Eine Verpflichtung für Sie als Arbeitgeber, Ihre Beschäftigten zu unterweisen, entspringt z. B. aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Beschäftigte sind über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Inhalte sind eigens auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich auszurichten und vor Aufnahme der Tätigkeit zu vermitteln. Bedarf zur Unterweisung entsteht insbesondere bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologien. Die Inhalte sind zu aktualisieren und die Unterweisungen erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen. Die Eigenüberwacher-Schulung kann hierzu ein adäquates und ergänzendes Hilfsmittel darstellen, diese gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen zu können.