4. Gefahrtarif: Reduzierte Gefahrklasse für Gerüstbau
Die BG BAU hat ihren Gefahrtarif turnusgemäß überarbeitet. Seit dem 1. Januar 2024 gilt der sogenannte 4. Gefahrtarif. Für den Gerüstbau ergibt sich hierdurch eine positive Veränderung.
Während die BG BAU bei der Tarifstellenzugehörigkeit, insbesondere bei den Tarifstellen 100, 110 und 200 einige Veränderungen in der Gewerkezuordnung vorgenommen hat, bleibt der Gerüstbau weiterhin der Tarifstelle 100 zugeordnet.
Eine positive Veränderung ergibt sich für den Gerüstbau im Bereich der Gefahrklassen, die die BG BAU im Zuge der Überarbeitung des Gefahrtarifs neu berechnet hat: Lag die Gefahrklasse in der Tarifstelle 100 zuletzt bei 12,58, wurde sie nun im 4. Gefahrtarif auf 11,84 gesenkt, was auf ein reduziertes Unfallgeschehen in der Tarifstelle hindeutet.
Der Gefahrtarif soll für eine gerechte Verteilung der Beiträge nach Gefährdungsrisiken sorgen. In den Tarifstellen fasst die BG BAU dabei Unternehmensarten und Gewerbezweige zusammen, die eine vergleichbare technologische Ausrichtung oder ein ähnliches Gefährdungsrisiko aufweisen. Jeder Tarifstelle ist eine Gefahrklasse zugeordnet, mit der die Unfallbelastung sowie die Belastung der BG BAU durch Berufskrankheiten zahlenmäßíg beschrieben wird.
Der Gefahrtarif wird regelmäßig überprüft und neu aufgestellt. Auf diese Weise wird der Veränderung von Unfallrisiken Rechnung getragen und werden technische sowie wirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigt. Die Beiträge erhebt die BG BAU nach dem sogenannten Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung im Umlageverfahren. Ein sinkender Beitrag ist demnach auf geringere Unfallkosten in den zugrunde gelegten letzten Jahren zurückzuführen – beim 4. Gefahrtarif waren dies die Jahre 2018 bis 2021.