Über uns

Tatkräftige Einheit – im Dienste der Mitglieder und der Interessen des Handwerks

Der Bundesverband Gerüstbau – gegründet im Jahr 1948 – ist seit 1974 ein zentralgeführter Verband zur schlagkräftigen Vertretung der Interessen des Handwerks in Politik und Wirtschaft mit regionalem Bezug. Mit der erfolgreichen Übernahme des Gerüstbaus in den Kreis der Vollhandwerke zum 01.04.1998 offenbarte sich auch per Gesetz eine neue Organisation in Form der Innung. Um den organisatorischen Vorgaben der Innung gerecht zu werden, ohne auf die bewährte, zentral gesteuerte Organisationsform verzichten zu müssen, wurde die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk am 02.05.1998 gegründet.

Leistungsanspruch und Beitragssatz sind völlig identisch, egal ob Sie Mitglied im Bundesverband Gerüstbau oder in der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk sind.

Zwei Organisationen – ein Ziel

  • Wahrung der Gesamtinteressen des Gerüstbauer-Handwerks
  • kompetente Dienstleister vor Ort – für alle betrieblichen Angelegenheiten

Der Bundesverband Gerüstbau als Ursprung und die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk als Weiterführung sitzen in derselben Geschäftsstelle, verfolgen denselben Zweck und handeln als tatkräftige Einheit auf zwei Säulen mit der gemeinsamen Vision, das Gerüstbauer-Handwerk zukunftsfähig zu stärken.

Die zentrale Verwaltungseinheit garantiert durch die schlanke Organisation eine Optimierung der Verwaltungskosten und gleichzeitig eine professionelle Betreuung aller Mitglieder vor Ort. Landesvertreter und deren Stellvertreter stehen den Mitgliedsbetrieben mit dem gesamten Problemlösungs-Spektrum mit Rat und Tat zur Seite.

Wer sind Bundesinnung und Bundesverband?

Bundesinnung / Bundesverband sind
  • zentrale Standesorganisation und Stimme des Gerüstbaus.
  • kompetente Arbeitgebervertretung im Gerüstbau.
  • Ansprechpartner und Dienstleister für alle Fragen des Gerüstbaus.

Was tun Bundesinnung/Bundesverband für das Gewerk?

Bundesinnung / Bundesverband
  • setzen sich als Standes- und Interessenvertretung in externen Gremien dafür ein, dass die Interessen des Gerüstbaus Berücksichtigung finden, z.B. in den Bereichen der Normung, der Zulassung und des Arbeitsschutzes.
  • machen sich bei der Entstehung neuer Vorschriften und Verordnungen für Belange der Gerüstbauunternehmen und der Gerüstbauer stark, z.B. bei der neuen Betriebssicherheitsverordnung.
  • leisten einen wesentlichen Beitrag zur Arbeitssicherheit, z.B. durch Information und Unterstützung der Mitglieder.
  • schließen als Arbeitgebervertretung Tarifverträge mit dem zuständigen Tarifpartner, der IG BAU, ab.
  • setzen sich für faire Wettbewerbsbedingungen für alle Gerüstbauunternehmen in Deutschland ein, z.B. durch Schaffung einheitlicher Mindestarbeitsbedingungen und das Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.

Die Struktur der Bundesinnung

Schlanke Organisation – für eine effiziente Mitgliederbetreuung
  • zentraler, kostenoptimierter und unbürokratischer Geschäftsbetrieb mit einer Geschäftsstelle mit Sitz in Köln
  • direkter Kontakt der Mitglieder
  • demokratische Mitgliederversammlungen
  • aktive Mitbestimmung der Innungs-Politik
  • unmittelbares Stimm- und Antragsrecht
  • bewegtes Innungsleben vor Ort
  • praxisrelevante, fachspezifische Arbeitskreise
  • regionale Beratung und Betreuung durch Landesbevollmächtigte und deren Stellvertreter
  • bundesweite und regionale Interessenvertretung