Gremien & Ausschüsse

Nach den Satzungen der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und des Bundesverbandes Gerüstbau e.V. sind verschiedene Gremien und Arbeitskreise einzurichten. Um die vielfältigen Themen zielgerichtet zu bearbeiten, haben die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und der Bundesverband Gerüstbau e.V. zusätzlich Arbeitskreise und -gruppen eingerichtet, in denen zahlreiche Mitglieder ihre Fachkompetenz einbringen.

1. Beirat/Arbeitskreis Regionalanliegen

Der Beirat bzw. der Arbeitskreis Regionalanliegen ist als ständiger Arbeitskreis eingerichtet. Er besteht aus den Bevollmächtigten des Bundesverbandes in den jeweiligen Verbandsbereichen sowie den Vorsitzenden der Arbeitskreise Technik, Wirtschaft und Recht und Verbandsanliegen.

Das Gremium behandelt zentrale Verbandsanliegen und wird bei wichtigen verbands-, gewerbe- sowie tarifpolitischen Entscheidungen einbezogen. Es dient zudem als Plattform für einen Austausch der Landesbevollmächtigten.

2. Arbeitskreis Wirtschaft, Recht und Ausbildung

Der Arbeitskreis Wirtschaft und Recht ist als ständiger Arbeitskreis eingerichtet.

Für die Bearbeitung bestimmter Themen und Aufgaben werden im Einzelfall weitere besondere Arbeitskreise bzw. –gruppen eingerichtet, so zum Beispiel zu den Themen Gerüstbau 4.0 und Berufskleidung.

Seit langem besteht ebenfalls die dem AK Wirtschaft und Recht untergeordnete Arbeitsgruppe der Jungunternehmer. Hierbei handelt es sich um eine Gruppe von jungen Unternehmern, Jungmeistern und  Betriebsgründern, die den Erfahrungsaustausch in der Gruppe nutzen, um voneinander zu lernen.

3. Arbeitskreis Technik

Der Arbeitskreis Technik ist als ständiger Arbeitskreis eingerichtet.

Für die Bearbeitung bestimmter Themen und Aufgaben werden im Einzelfall weitere besondere Arbeitskreise bzw. –gruppen eingerichtet, so zum Beispiel zu den Themen Gefährdungsbeurteilung, Hersteller, Höhenzugangstechnik und Ladungssicherung.

4. Ausschuss zur Förderung der Berufsbildung (Berufsbildungsausschuss)

Der Berufsbildungsausschuss ist als ständiger Ausschuss eingerichtet.

Der Ausschuss beschäftigt sich mit allen Angelegenheiten, welche die Berufsbildung betreffen.

5. Tarifkommission

Die Mitglieder der Tarifkommission sind zuständig für sämtliche Verhandlungen auf lohn- und sozialrechtlichem Gebiet und befugt zum Abschluss von einschlägigen Verträgen mit dem Tarifpartner, der IG Bauen Agrar Umwelt (IG BAU).