Aus- und Fortbildung

Schon seit den 1970er Jahren werden Fortbildungslehrgänge für Gerüstbauunternehmer durchgeführt. 1978 konnte mit dem „Geprüften Gerüstbau-Kolonnenführer“ der erste staatlich anerkannte Abschluss im Gerüstbauer-Handwerk etabliert werden.

Seit 1991 ist der Beruf Gerüstbauer/Gerüstbauerin anerkannter Ausbildungsberuf, seit 2000 als reguläre dreijährige duale Ausbildung. Mehr Informationen zur Ausbildung.

Durch eine grundlegende Tarifreform 2015 wird seit 2017 neben der regulären Ausbildung ein modulares tarifliches arbeitgeberfinanziertes Fortbildungsmodell angeboten. Diese Fortbildungen zielen auf Personen, die als Quereinsteiger z.B. aus Altersgründen nicht für eine Ausbildung zu gewinnen sind. Mehr Informationen zur Fortbildung.