Ausbildung

Seit 1998 ist das Gerüstbauer-Handwerk als Vollhandwerk in die Anlage A der Handwerksordnung eingetragen. Die Ausbildungszeit zum Gerüstbauer bzw. zur Gerüstbauerin beträgt seither drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt in den Betrieben sowie den Ausbildungszentren und Berufsschulen in Dortmund, Magdeburg/Berlin sowie in Weiterstadt/Groß-Gerau.

Gerüstbauer – attraktiver Ausbildungsberuf mit Perspektive

  • anerkannte berufliche Qualifikation
  • umfassende Regelung rund um Ausbildungsvertrag, überbetriebliche Ausbildung und Berufsschule
  • fachspezifische Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft und Recht
  • abwechslungsreiche Teamarbeit
  • Ausbildung zum Meister als staatlich anerkannte Fortbildung
  • reelle Chancen für eine berufliche Selbstständigkeit

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Unter www.geruestbaulehre.de findest du alle wichtigen Informationen, kannst nach Ausbildungsplätzen in Deiner Nähe suchen und Dich direkt bewerben - Starte jetzt Deine Ausbildung!

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Ausbildungszeit: 3 Jahre
  • ... davon Berufsschulunterricht: 39 Wochen
  • ... davon Ausbildung im Betrieb: 77 Wochen
  • ... davon überbetriebliche Ausbildungszeit: 25 Wochen
  • Die überbetrieblichen Ausbildungszentren befinden sich in Magdeburg, Dortmund und Weiterstadt.
  • Die Berufsschulen befinden sich in Berlin, Dortmund und Groß-Gerau.

Sowohl die überbetriebliche Ausbildung als auch die theoretische Ausbildung in den Berufsschulen erfolgt blockweise an einer der drei Ausbildungsstätten bzw. Berufsschulen, wobei die Azubis im Internat oder im Hotel untergebracht werden.

Inhalte der Ausbildung sind beispielsweise:
  • Auf-, Um- und Abbauen von Arbeits-, Schutz-, Traggerüsten, Sonderkonstruktionen und beweglichen Arbeitsplattformen an diversen Objekten und Orten
  • selbstständige Arbeitsausführung auf Basis von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken
  • Planung und Koordination von Arbeitsabläufen
  • Einrichten von Arbeitsstellen
  • eigenständige Maßnahmen ergreifen zur Sicherheit, zum Gesundheits- sowie Umweltschutz
  • unentwegte Überprüfung auf einwandfreies Arbeiten
  • Dokumentation, Qualitätssicherung und Leistungsberechnung
  • Bedienung und Instandhaltung von Geräten und Maschinen

Sämtliche Details zur Ausbildung finden sich in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin  sowie im Rahmenlehrplan.

Die Ausbildung wird arbeitgeberseits durch den Sozialkassenbeitrag finanziert und von der Sozialkasse und den Handwerkskammern der Ausbildungsstandorte durchgeführt.

Für weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Verfahren, zu Erstattungen, u.v.m.

Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk
Bundesverband Gerüstbau

Telefon: 0221 870 60 - 0
info@geruestbauhandwerk.de

Sozialkasse für das Gerüstbaugewerbe
Welfenstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon 0611 / 733 90
www.sokageruest.de