Ab dem 1. Mai beträgt der tarifliche Mindestlohn 10,50 €

Mit Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesanzeiger am 29. August 2014, trat der Mindestlohn im Gerüstbauhandwerk zum 1. September 2014 allgemeinverbindlich in Kraft.

Seit dem 1. September 2014 gilt damit ein tariflicher Mindestlohn in Höhe von 10,25 €,

ab dem 1. Mai 2015 beträgt der tarifliche Mindestlohn 10,50 €.

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